Zurück zu den RatgebernKaufen

Immobilienkauf in Thailand: Was Ausländer wissen müssen

10 Min. LesezeitStand 2025

Warum Thailand?

Thailand zieht jedes Jahr Tausende internationaler Käufer an – und das aus gutem Grund. Die Kombination aus tropischem Klima, niedrigen Lebenshaltungskosten, exzellenter Gesundheitsversorgung und einer gastfreundlichen Kultur macht das Land zu einem der beliebtesten Ziele für Immobilienkäufer weltweit. Besonders Hua Hin, die königliche Küstenstadt am Golf von Thailand, hat sich als ruhige und zugleich gut angebundene Alternative zu den touristischen Hotspots Phuket und Pattaya etabliert.

Doch bevor man sich in den Kaufprozess stürzt, sollte man die Spielregeln kennen. Das thailändische Immobilienrecht unterscheidet sich grundlegend von dem, was die meisten Ausländer aus ihrer Heimat gewohnt sind.

Können Ausländer in Thailand Eigentum erwerben?

Die kurze Antwort: Ja – aber mit Einschränkungen. Das thailändische Gesetz (Land Code Act B.E. 2497) verbietet es Ausländern, direkt Land zu besitzen. Es gibt jedoch mehrere legale und bewährte Wege, in thailändische Immobilien zu investieren:

Eigentumswohnung (Condominium Freehold): Dies ist der einfachste und sicherste Weg. Ein Condominium ist eine Wohnanlage – vergleichbar mit einem Mehrfamilienhaus in Europa – in der einzelne Wohnungen (Units) separat verkauft und im Grundbuch eingetragen werden. Gemäss dem Condominium Act B.E. 2522 (1979) dürfen Ausländer insgesamt bis zu 49% der gesamten verkaufbaren Fläche einer solchen Anlage im Freehold besitzen. Wichtig: Das bedeutet nicht, dass Sie nur 49% einer Wohnung kaufen können. Jede einzelne Wohnung gehört Ihnen zu 100% – mit vollem Eigentumsrecht auf Ihren Namen, vererbbar und frei veräusserbar. Die 49%-Grenze bezieht sich auf die Gesamtanlage: Wenn ein Gebäude z.B. 100 gleich grosse Einheiten hat, dürfen maximal 49 davon in ausländischem Besitz sein. Ist diese Quote bereits ausgeschöpft, können Sie in diesem Gebäude nur noch per Leasehold kaufen. Beim Kauf erhalten Sie einen Eigentumsnachweis (Chanote) auf Ihren Namen – vergleichbar mit einem Grundbucheintrag in Europa.

Leasehold (Pachtvertrag): Für Häuser und Villen mit Grundstück ist ein langfristiger Pachtvertrag die gängigste Lösung. Das thailändische Zivilrecht (Section 540 des Civil and Commercial Code) begrenzt Pachtverträge auf maximal 30 Jahre. Der Vertrag muss beim Land Department registriert sein, um vollständig rechtsgültig zu sein.

Wichtig: Sogenannte 30+30+30-Konstruktionen – bei denen im Vertrag von Anfang an drei aufeinanderfolgende 30-Jahres-Perioden vereinbart werden – sind nach einem richtungsweisenden Urteil des Thai Supreme Court vom März 2025 (Entscheid Nr. 4655/2566) klar nichtig. Das Gericht hat unmissverständlich festgestellt, dass vorvereinbarte Verlängerungsklauseln, die über die ersten 30 Jahre hinausgehen, nicht durchsetzbar sind – unabhängig davon, ob beide Parteien zugestimmt haben oder Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn sie am Ende der laufenden 30-Jahres-Periode neu verhandelt und als eigenständiger Vertrag registriert wird – eine Garantie dafür gibt es nicht.

Hinweis zum gesetzgeberischen Prozess: Die thailändische Regierung hat 2025 angekündigt, ein 99-Jahres-Leasehold-Gesetz einführen zu wollen. Stand heute ist dieses Gesetz noch nicht verabschiedet. Kaufentscheide sollten ausschliesslich auf der aktuell geltenden Rechtslage – 30 Jahre Maximum – basieren.

Usufruct (Niessbrauch) und Superficies: Zusätzlich zum Leasehold können Ausländer ein Niessbrauchrecht (Usufruct) registrieren lassen, das ihnen das Recht gibt, die Immobilie lebenslang zu nutzen und daraus Erträge zu erzielen. Ein Superficies-Recht erlaubt es, ein Gebäude auf fremdem Land zu besitzen. Beide Rechte werden beim Land Department eingetragen und bieten zusätzliche Sicherheit.

Thai Company: Manche Käufer gründen eine thailändische Gesellschaft, die das Land erwirbt. Diese Option ist mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden und sollte mit grösster Vorsicht angegangen werden.

Sogenannte Nominee-Strukturen – bei denen thailändische Anteilseigner nur auf dem Papier beteiligt sind, die tatsächliche Kontrolle aber beim ausländischen Käufer liegt – verstossen gegen den Foreign Business Act B.E. 2542 und den Land Code. Was früher eine verbreitete Grauzone war, ist heute ein aktiv verfolgtes Vergehen: Die thailändischen Behörden setzen seit 2024/2025 KI-gestützte Systeme ein, die Unternehmensregistrierungen und Grundbuchdaten automatisch auf Nominee-Muster prüfen – mit Querverweisen zwischen dem Department of Business Development, dem Land Department und der Polizei. Die Konsequenzen sind schwerwiegend: Auflösung der Gesellschaft, Rückabwicklung des Grundstückskaufs, Geldstrafen und Strafverfolgung für alle Beteiligten – einschliesslich der nominellen Thai-Anteilseigner.

Nur eine echte Gesellschaft mit tatsächlicher Thai-Mehrheitsbeteiligung, realem Eigenkapital der Thai-Gesellschafter und nachweisbarer Geschäftstätigkeit ist rechtlich tragfähig. Wer diese Option ernsthaft prüft, muss einen auf Thai-Unternehmensrecht spezialisierten Anwalt beiziehen – und sollte sich bewusst sein, dass diese Struktur für den reinen Immobilienerwerb in den meisten Fällen nicht empfehlenswert ist.

Der Kaufprozess Schritt für Schritt

Der Ablauf eines Immobilienkaufs in Thailand folgt einem klaren Muster, unterscheidet sich aber in wichtigen Details von europäischen Gepflogenheiten.

1. Due Diligence – die wichtigste Phase. Bevor Sie irgendetwas unterschreiben, sollte ein unabhängiger Anwalt die Immobilie prüfen. Das umfasst: Prüfung des Titeldokuments (idealerweise ein Chanote, der höchste Eigentumsnachweis), Abklärung von Belastungen, Hypotheken oder Rechtsstreitigkeiten, Überprüfung der Baugenehmigungen und Zonenvorschriften, sowie bei Condos die Prüfung der Foreign Quota (ob noch Einheiten im Ausländer-Kontingent verfügbar sind).

2. Reservierungsvertrag und Anzahlung. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Reservierungsvertrag unterzeichnet und eine Anzahlung geleistet – typischerweise 50.000 bis 200.000 THB (ca. 1.300–5.300 EUR). Diese Anzahlung ist in der Regel nicht rückerstattbar.

3. Kaufvertrag (Sale and Purchase Agreement). Der SPA regelt alle Details: Kaufpreis, Zahlungsplan, Übergabetermin, Zustand der Immobilie und Haftungsklauseln. Lassen Sie diesen Vertrag immer von einem unabhängigen Anwalt prüfen – nicht vom Anwalt des Verkäufers oder Maklers.

4. Geldtransfer und Nachweis der Auslandsherkunft (nur bei Condo-Freehold relevant). Für den Freehold-Eintrag beim Land Department müssen Sie als Ausländer nachweisen, dass die Kaufsumme aus dem Ausland in Fremdwährung überwiesen und von einer in Thailand lizenzierten Bank in THB umgewechselt wurde. Ohne diesen Nachweis ist keine Eigentumsregistrierung möglich.

Dieses Dokument heisst offiziell Foreign Exchange Transaction Form (FET-Formular, früher bekannt als Thor Tor 3) und wird von der empfangenden Thai-Bank ausgestellt. Es muss den überwiesenen Betrag in Fremdwährung, den umgewechselten Betrag in THB, die Namen von Sender und Empfänger sowie den Verwendungszweck ausweisen. Wichtig: Das FET-Formular wird von der Bank nur bei Beträgen ab USD 50'000 automatisch ausgestellt. Bei kleineren Beträgen müssen Sie es explizit bei Ihrer Bank anfordern – die Bank stellt dann einen gleichwertigen Confirmation Letter aus, der vom Land Department ebenfalls akzeptiert wird.

Die Standardmethode ist eine klassische Banküberweisung (SWIFT) aus dem Ausland in EUR, USD, CHF oder einer anderen Fremdwährung. Geben Sie im Überweisungsauftrag unbedingt den Verwendungszweck an, zum Beispiel: «For purchase of condominium unit [Nummer] at [Projektname] by [Ihr vollständiger Name laut Reisepass]». Nur so kann die Thai-Bank das Dokument korrekt ausstellen.

Wise: Möglich, aber mit einem wichtigen Vorbehalt. Das FET-Formular kann nur ausgestellt werden, wenn die Thai-Bank selbst eine Fremdwährung in THB umgewechselt hat. Wenn Sie über Wise in THB überweisen, sieht die empfangende Thai-Bank nur eine eingehende THB-Zahlung – sie hat keine Fremdwährung umgewechselt und kann das Dokument daher nicht ausstellen. Überweisen Sie stattdessen über Wise in Fremdwährung (EUR, USD etc.), damit die Thai-Bank die Umwechslung selbst vornimmt und dokumentiert. Alternativ bleibt die klassische SWIFT-Überweisung.

Kaufen Sie hingegen per Leasehold (z.B. ein Haus oder eine Villa), entfällt dieses Erfordernis.

5. Eigentumsübertragung beim Land Department. Käufer und Verkäufer erscheinen gemeinsam beim zuständigen Land Department. Hier werden die Übertragungsgebühren und Steuern bezahlt, und das Eigentum wird offiziell übertragen. Der gesamte Vorgang dauert in der Regel nur wenige Stunden.

Finanzierung

Ausländer erhalten in Thailand in der Regel keine Hypothek von thailändischen Banken. Es gibt jedoch Alternativen: Eigenkapital aus dem Heimatland (häufigste Variante), Entwickler-Finanzierung bei Neubauprojekten (oft 12–36 Monate zinsfreie Ratenzahlung), Hypothek auf eine bestehende Immobilie im Heimatland, oder spezialisierte internationale Kreditgeber.

Einige thailändische und internationale Banken bieten Hypotheken für Ausländer an, allerdings mit strengen Auflagen, tieferen Belehnungswerten und höheren Zinssätzen als für Thai-Bürger. Die bekanntesten Optionen sind:

Bangkok Bank: Eine der etabliertesten Adressen für ausländische Käufer, mit Filialen im Ausland, über die der Antrag gestellt werden kann.

UOB (United Overseas Bank): Aktiv im Bereich Ausländer-Finanzierung, mit Darlehen in SGD oder USD. Bevorzugt werden Käufer aus Singapur und Malaysia, eine Arbeitsbewilligung in Thailand ist nicht zwingend erforderlich.

Kasikorn Bank (KBank): Bietet Hypotheken für Ausländer mit Daueraufenthaltsgenehmigung oder einem langfristigen Visum (z.B. LTR-Visum).

SCB (Siam Commercial Bank): Selektive Vergabe an vermögende ausländische Kreditnehmer.

ICBC (Industrial and Commercial Bank of China): Option vor allem für Käufer aus China, Hongkong, Taiwan, Singapur und Malaysia; beschränkt auf fertiggestellte Eigentumswohnungen in Bangkok, Pattaya und Phuket.

Grundsätzlich gilt: Ausländer erhalten in Thailand selten mehr als 50–70% des Kaufpreises finanziert, und die Laufzeiten sind kürzer als in Europa. Wer eine Bankfinanzierung in Betracht zieht, sollte frühzeitig direkt bei den Banken anfragen und die Konditionen vergleichen.

Häufige Fehler vermeiden

Die grössten Risiken beim Immobilienkauf in Thailand sind nicht die Gesetze selbst, sondern mangelnde Vorbereitung. Kaufen Sie nie ohne unabhängige Rechtsberatung, verlassen Sie sich nie allein auf die Aussagen des Maklers oder Entwicklers, prüfen Sie immer das Titeldokument persönlich beim Land Department, und überweisen Sie den Kaufpreis für einen Condo-Freehold-Kauf immer in Fremdwährung (nicht in THB) – damit die Thai-Bank das FET-Formular bzw. den Confirmation Letter mit Fremdwährungsbetrag und Umrechnungskurs ausstellen kann.

Hinweis: Dieser Artikel wurde sorgfältig recherchiert und basiert auf der aktuellen Rechtslage (Stand 2025). Er ersetzt jedoch keine individuelle Rechtsberatung. Wir empfehlen dringend, vor jedem Kauf, Verkauf oder Investment einen qualifizierten Anwalt hinzuzuziehen.